PZV: Pädiatrie-zentrierte Versorgung


Die AOK Bayern vereinbarte am 31.03.2009 mit den Bayerischen Kinder- und Jugendärzten (BVKJ) einen Vertrag zur Pädiatrie-zentrierten Versorgung der gemeinsamen Patienten.

Dieser Vertrag regelt die Zuständigkeit des Kinder- und Jugendarztes als Hausarzt der Kinder und Jugendlichen bis zum 18.  Lebensjahr. 

Das Novum der Vereinbarung ist die Anerkennung der Leistungen der Kinder- und Jugendärzte, in wirtschaflicher Hinsicht, bei Diagnostik und Therapie, und ihres hochqualifizierten Wissens um die Entwicklungsprobleme und Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen.

Es ist bekannt, dass Kinder- und Jugendärzte sehr kostengünstig arbeiten und ein wirtschaftliches Verordnungsverhalten zeigen, z. B. werden Antibiotika nur Patienten mit einem bakteriellen Infekt verordnet und nicht jedem Kind, das hohes Fieber hat. Dadurch werden jährlich enorme Summen eingespart. Zusätzlich wird der Organismus der Kinder nicht mit unsinnigen Therapien belastet. Möglich ist diese oft knifflige Entscheidung nur durch einen hohen, kinderspezialisierten Ausbildungsstand.


Das sagt die Presse zum PzV AOK Vertrag:

Nürnberger Zeitung




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