PZV: Pädiatrie zentrierte Versorgung
Die AOK Bayern vereinbarte am 31.03.2009 mit den Bayerischen Kinder und Jugenärzten (BVKJ) einen Vertrag zur Pädiatrie zentrierten-Versorgung der gemeinsamen Patienten - analog zur Hausarztzentrierten Versorgung der Erwachsenen.
Trotz
der kinderfeindlichen Politik der großen Koalition, vonFrau Ulla
Schmidt und Prof. Lauterbach, ist die Pädiatrie zentrierte Versorgung
von Kindern und Jugendlichen Wirklichkeit geworden.
Dieser Vertrag regelt die Zuständigkeit des
Kinder und Jugendarztes als Hausarzt der Kinder und Jugendlichen bis
zum 18. Lebensjahr.
Das Novum der Vereinbarung ist die Anerkennung der Leistungen der Kinder- und Jugendärzte, in wirtschaflicher Hinsicht, bei Diagnostik und Therapie und ihres hochqualifizierten Wissens um die Entwicklungsprobleme und Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen.
Anerkannter Weise arbeiten Kinder- und Jugendärzte sehr kostengünstig und zeigen ein wirschaftliches Verordnungsverhalten. z.B. werden Antibiotika nur Patienten mit einem bakteriellen Infekt verordnet und nicht bei jedem Kind das hohes Fieber hat. Dadurch werden jährlich enorme Summen eingespart. Zusätzlich wird der Organsimus der Kinder nicht mit unsinnigen Therapien belastet. Möglich ist diese oft knifflige Entscheidung nur durch einen hohen, kinderspezialisierten Ausbildungsstand.
Das sagt die Presse zum PzV AoK Vertrag:
Noch völlig ungeregelt
hingegen ist die Rolle der fachärztlichen Kinder- und Jugendärzte -
z.B. Kinderkardologen, Neuropädiater und Kinderpneumologen im neuen
System.
PZV, Paediatrie Zentrierte Versorgung, Kinderarzt zentrierte Versorgung